Dass man mit Influencing und Bloggen gutes Geld verdienen kann, ist kein Geheimnis. Stars wie Cristiano Ronaldo, Lionel Messi, Dwayne Johnson und Kylie Jenner verdienen mit ihren Posts über eine Million (!!!) US-Dollar. Damit gehören Sie zu den Vermögensten Influencern.
Wenn du eine feste Gewinnabsicht hast, ist ein Gewerbe unausweichlich. Jedoch bringt dir das Gewerbe einen großen Vorteil.
Du kannst einiges an Kosten absetzen!
Als Gewerbetreibender kannst du alle Arbeitsmittel und alle kosten die du hast, um Umsätze zu erzielen, von deinen Einnahmen abziehen.
Beispiel:
Einnahmen im Jahr: 10.000€ / Ausgaben im Jahr : 3.000€
Zu Versteuerndes Einkommen: 7.000€
Was kann ich absetzen?
Kommen wir zuerst du den Pauschalen, für die das Finanzamt für gewöhnlich keine Belege einfordert.
Pauschalen
Internet- und Telefonanschlusskosten
Ohne Internet kannst du nichts posten. Dem Finanzamt ist bewusst, dass Influencer und Blogger ohne einen Internetanschluss nicht arbeiten können. Daher erlaubt der Fiskus hier eine Pauschale in Höhe von 20€ pro Monat.
Das macht 240€ Ausgaben, die du jährlich in deiner Steuererklärung in der Gewinn-Verlustverrechnung eintragen kannst.
Fahrtkosten
Solltest du Fahrtkosten haben, weil du an Orte fahren musst, um Fotos zu schießen, um dich mit potenziellen Kunden zu treffen oder um dich weiterzubilden, damit du in deinem Gewerbe höhere Einkünfte erzielst, zu einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen.
Verpflegungsmehraufwand
Solltest du aufgrund deines Blogs oder Kanals mehr als 8 Stunden woanders, als in deiner Wohnung oder in deiner regelmäßigen Arbeitsstätte arbeiten, kannst du 14 Euro Pauschal geltend machen.
Beispiel:
Du besuchst ein Seminar(mit Übernachtung) in dem es ums Bloggen oder Influencen geht. Dieses Seminar startet am Montag um 10 Uhr und endet am Freitag um 16 Uhr. Du reist am Montag an und reist am Freitag ab.
Du bekommst für die Übernachtungen von Dienstag bis Donnerstag jeweils 28 Euro, also insgesamt 84 Euro. Für die An- und Abreise kommen jeweils 14 Euro dazu. Das wären 28 Euro. Du kannst also 112 Euro Verpflegungsmehraufwand absetzen.
Arbeitsmittel
Alles was du benötigst um zu Arbeiten und im Endeffekt Gewinn erwirtschaften zu können, sind Absetzbar. Du solltest die Rechnungen aufbewahren. Du hast eine Aufbewahrungspflicht von bis zu 10 Jahren. Das Finanzamt kann jederzeit eine Betriebsprüfung bei dir durchführen. Wenn du die Rechnungen nicht vorzeigen kannst, wird der Wert der Arbeitsmittel geschätzt und meistens geschieht das zu deinem Nachteil.
Smartphone
Du kannst die Anschaffungskosten und alle weiteren Ausgaben zu 50% absetzen. Eine 50 Prozentige Nutzung wird vom Finanzamt in der Regel ohne Nachweise akzeptiert.
Solltest du das Smartphone ganz absetzen wollen, darfst du ein Netto Preis von 800€ ( Brutto 952€) nicht überschreiten. Andernfalls musst du es über mehrere Jahre abschreiben. Wie das funktioniert, erfährst du unter Abschreibung für Abnutzung(afa)
Laptop oder Computer
Für die meisten Berufe ist ein Computer oder Laptop unausweichlich. Selbst in einem Handwerksbetrieb wird dieser benötigt, um Rechnungen zu schreiben und um auf E-Mails zu antworten. Daher ist es nicht schwer, dem Finanzamt zu beweisen, dass ein Laptop gebraucht wird. Vor allem als Blogger sollte dies keine Schwierigkeit darstellen. Sollte das Finanzamt jedoch genauer nachfragen, empfiehlt es sich zu dokumentieren, welche Arbeiten du mit dem Laptop oder Computer erledigst.
Kamera
Stativ
Mikro
Kostüme
Requisiten
Laufende kosten
Gebühren für Hosting
Solltest du eine Website besitzen, zahlst du in der Regel eine monatliche Gebühr. Es sei denn, du hast ein kostenloses Programm bei wix oder einer anderen Seite. Viele Leser nehmen dies als sehr Unseriös wahr. “www.Finanzbuilder.wix.de” wirkt unschön. Ich nutze den Service von Siteground. Dieser erstellt zusätzlich jeden Tag ein Backup für mich. Den Backup musste ich bislang 2 mal nutzen.
Bildbearbeitungsprogramme und weitere Abos
Alle Programme und Abonnements, die du für dein Gewerbe nutzt, kannst du absetzen.
Kontoführungsgebühren
Solltest du ein Geschäftskonto haben, in dem nur Umsätze des Gewerbes getätigt werden, kannst du die Kontoführungsgebühren ganz von der Steuer absetzen.
Telefonvertrag
Geschäftsessen
Das Geschäftsessen wird auch dann anerkannt, wenn keine Einigung mit Geschäftspartnern zustande kommt. Alkoholische Getränke können auch abgestzt werden. Doch damit das Finanzamt das Geschäftsessen akzeptiert, brauchst du eine Rechnung und einige Zusatzinformationen:
- Lasse dir eine Bewirtungsrechnung geben.
- Füge auf dem Zettel den Grund des Geschäftssens hinzu. ,,Geschäftssen“ oder ,,Infogespräch“ reichen nicht aus. Du musst genauer sein.
- Unterschreibe diesen mit deinem Namen und das Datum.
- Die Angaben musst du binnen 10 Tage in deine Gewinnn-Verlust Rechnung dokumentieren.
Auf der Bewirtungsrechnung muss stehen:
- Korrekter Name und vollständige Restaurantanschrift
- Wahlweise USt-IdNr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) oder Steuernummer des Gastronomiebetriebs
- Rechnungsempfänger, also deine Firma, mit Namen und Anschrift
Wie setze ich ab?
Die Güter die du absetzt, sind Betriebsmaterial. Demnach handelt es sich bei den Kosten um Betriebsausgaben. Diese musst du bei deiner Einnahmenüberschussrechnung deines Gewerbes als Verluste ansetzen. Also einfach die Werte auf die Verlust Seite notieren.